Arbeiten in fremden Anlagen nach § 20 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Seit 5 Jahren sind wir aktiv in fremden Anlagen nach § 20 der StrlSchV tätig. Hierfür besitzen wir eine §15 Genehmigung, welche uns das sächsische Staatsministerium für Umwelt und das Amt für Landwirtschaft erteilte.
Die fundierte Fachkunde wird durch unseren Strahlenschutzbeauftragten (SSB) Herr Jens Zschorlich nachgewiesen.
Jeder unserer Mitarbeiter, der in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig wird, ist im Besitz eines vollständig geführten und registrierten Strahlenpasses. Bei Tätigkeiten in kerntechnischen Einrichtungen ist die geforderte Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter gegeben.
Durch einen Abgrenzungsvertrag zwischen welding und dem Entleiher werden die Grundsätze laut der StrlSchV dokumentiert. Der Einsatz unserer Mitarbeiter kann sowohl im Kontrollbereich sowie außerhalb des Kontrollbereiches erfolgen.
Amtliche Dosimeter sowie aktuelle arbeitsmedizinische Nachweise liegen vor jedem Einsatz vor. Erfahrene Schweißer, Monteure und Rohrleitungsbauer liefern ein hohes Maß an Qualität. Eine Einsatzreferenzliste können wir Ihnen auf Wunsch zu senden.
Weitere Informationen zu Personal, Einsatzmöglichkeiten und Strahlenschutz geben wir Ihnen per Anfrage. |